Barrierefreiheit im digitalen Zeitalter: Was Unternehmen jetzt tun müssen

andagon Team in Barrierefreiheit DigitaleInklusion BFSG WebAccessibility BarrierefreiesDesign WCAG21 DigitaleTransformation · 26.02.2025 · 3 Min. Lesezeit

Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – Verstöße können teuer werden! Doch was bedeutet das konkret, welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen, und wie können Unternehmen sich vorbereiten? Unser Artikel liefert die Antworten.

Barrierefreiheit gewinnt in einer zunehmend digitalen Welt immer mehr an Bedeutung. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Während bisher vor allem öffentliche Stellen dazu verpflichtet waren, betrifft dies nun auch die Privatwirtschaft. Doch was bedeutet das konkret?

Was ist das BFSG und wen betrifft es?

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die digitale Teilhabe für alle Menschen zu fördern – unabhängig von möglichen Einschränkungen.

Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes ist, dass nicht nur Kunden, sondern auch Betroffenenverbände und Konkurrenten die Einhaltung dieser Standards einklagen können. Darüber hinaus drohen Bußgelder von bis zu 100.000 €.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Das BFSG gilt insbesondere für Produkte und Dienstleistungen mit digitaler Bedienung, darunter:

  • Elektronische Geräte wie Computer, Smartphones, Smart-TVs, Automaten oder Router
  • Digitale Dienstleistungen wie Telekommunikation, Online-Banking, E-Commerce, Webseiten und mobile Apps
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten und Fahrausweisautomaten

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit stellt sicher, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Laut dem Statistischen Bundesamt lebten zum Jahresende 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung in Deutschland. Barrierefreie Gestaltung kommt jedoch nicht nur Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen zugute. Auch bei situativen Einschränkungen, wie etwa bei Lärm oder einer vorübergehenden Verletzung, profitieren alle Nutzer von Aspekten wie Tastaturbedienbarkeit und ausreichendem Kontrast. Eine klare Navigation und eine durchdachte Struktur der Inhalte verbessern die Nutzererfahrung für alle.

Vorteile für Unternehmen

Die Umsetzung von Barrierefreiheitsstandards bietet Unternehmen mehrere Vorteile:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Angebote sprechen mehr potenzielle Kunden an, darunter Menschen mit Behinderungen und ältere Personen.
  • Verbesserte Benutzerfreundlichkeit: Eine barrierefreie Gestaltung erhöht die Zufriedenheit aller Nutzer:innen.
  • Rechtliche Sicherheit: Durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben vermeiden Unternehmen mögliche Klagen und Sanktionen.
  • Positives Image: Engagement für Inklusion und Barrierefreiheit stärkt das öffentliche Ansehen eines Unternehmens.

Die WCAG 2.1 als Standard

Das BFSG nimmt Bezug auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Diese Richtlinien bilden den internationalen Standard für barrierefreie digitale Inhalte und sind eine wichtige Grundlage für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderung.

Die WCAG 2.1 beruhen auf vier grundlegende Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit
  • Robustheit

Diese Prinzipien werden durch 78 testbare Erfolgskriterien konkretisiert, die in drei Stufen unterteilt sind:

  • A: Mindeststandard (30 Kriterien)
  • AA: Empfohlener Standard (20 Kriterien)
  • AAA: Höchster Standard, empfohlen für zentrale Inhalte (28 Kriterien)

Jede Stufe der Barrierefreiheit beschreibt, wie gut eine Website oder Anwendung den Bedürfnissen verschiedener Nutzergruppen entspricht. Eine Stufe gilt jedoch nur dann als erfüllt, wenn alle Kriterien erfüllt sind, einschließlich der Anforderungen der darunterliegenden Stufen. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen des BFSG erfüllt werden und digitale Inhalte barrierefrei sind, müssen gezielte Tests durchgeführt werden. Manche Erfolgskriterien können automatisiert oder toolgestützt getestet werden, während andere eher manuelle Tests erfordern, um die vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Fazit

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein wichtiger Schritt hin zu mehr digitaler Teilhabe und Inklusion – für alle Menschen, unabhängig von möglichen Einschränkungen. Durch die Umsetzung der WCAG 2.1-Standards können Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich sind und so eine verbesserte Nutzererfahrung für alle geschaffen wird.

Auch wir bei andagon setzen uns aktiv für digitale Barrierefreiheit ein. Mit unserer langjährigen Expertise in der Qualitätssicherung und im professionellen Software-Testing unterstützen wir Unternehmen dabei, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu erfüllen.

Unsere Erfahrung in der Durchführung sowohl automatisierter als auch manueller Tests ermöglicht es uns, digitale Produkte und Dienstleistungen gemäß den WCAG 2.1-Standards zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Inhalte barrierefrei zugänglich sind.

Gemeinsam gestalten wir eine digitale Welt, die Inklusion und Teilhabe für alle Menschen ermöglicht.

Quellen:

WCAG 2.1 Leitfaden - Barrierefreiheit für Webseiten - viergrad.digital Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland - Statistisches Bundesamt Digitale Barrierefreiheit – Darauf kommt es bis 2025 an – Gehirngerecht Digital Portal Barrierefreiheit - EN 301 549

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